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Antrag 23

Organisieren Sie öffentliche Debatten darüber, ob oder inwieweit digitale Innovationen zugelassen werden sollen; tun Sie dies unter der Leitung von Wissenschaftlern mit biomedizinischem Fachwissen, die frei von Interessenkonflikten sind: Setzen Sie eine neue Ethikkommission ein oder erweitern Sie die Tätigkeit der EGE.


Ausführliche Erklärung

Digitale Technologien, insbesondere 5G in Verbindung mit dem Internet der Dinge und des Körpers, können zu Anwendungen führen, die der Achtung der Menschenwürde und des Lebens in der Gesellschaft zuwiderlaufen.

Die „European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE) (in Deutsch „Die Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien“), deren Rolle in Artikel 2 des Kommissionsbeschlusses 2016/835 definiert ist) scheint uns nicht mobilisierbar zu sein, da sich ihre Tätigkeit auf Fragen der Biotechnologie konzentriert. Darüber hinaus ist ihr Status weder in den Gründungsverträgen der Europäischen Union noch in den legislativen Strukturen der Europäischen Union verankert.

Wir fordern die Schaffung eines Gremiums, in dem Wissenschaftler und Vertreter verschiedener Denkrichtungen zusammenkommen und das in völliger Unabhängigkeit von Wirtschaftskreisen und Regierungen gewählt wird. Dieses Gremium hätte die Aufgabe, die Voraussetzungen für eine öffentliche Debatte zu schaffen, bevor eine wichtige Technologie eingeführt wird, und Entscheidungen vorzubereiten, die durch Referenden bestätigt werden können.

Die europäische Bevölkerung wurde nicht gefragt, ob sie die kabelgebundene oder die drahtlose Digitalisierung bevorzugt, und insbesondere wurde sie nicht in das Für und Wider der drahtlosen Einführung einbezogen.

Was die digitalen Innovationen betrifft, so wird sich dieser Ausschuss mit den Verbrauchern und den Auswirkungen auf ihr gesamtes Lebensumfeld, insbesondere auch auf ihren Konsum, befassen. Wir können uns daher auf Artikel 169 (Punkt 2b) des TFEU stützen, der Maßnahmen zur Ergänzung oder Überwachung der Verbraucherschutzpolitik in der EU zulässt.

In der Entscheidung der Parlamentarischen Versammlung 1815 heißt es unter Punkt 8.5.8: "Förderung pluralistischer und widersprüchlicher Debatten zwischen allen Beteiligten, einschließlich der Zivilgesellschaft".

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat eine Stellungnahme mit dem Titel "Sichere 5G-Einführung - EU-Toolbox" veröffentlicht. In den Punkten 1.10 und 4.11 heißt es:
"Die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat sowie die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sollten einen demokratischen Rahmen für Konsultationen schaffen, in dem wissenschaftliche oder technologische Fragen, rechtliche Garantien und die Antworten der betreffenden Institutionen auf Fragen der Zivilgesellschaft der Öffentlichkeit vorgestellt werden können."

Gegenwärtig liegen diese Debatten in den Händen von Aktivistengruppen und einigen wenigen politischen Parteien, die die Aufgabe übernehmen, die eigentlich von offiziellen Institutionen übernommen werden sollte. In Deutschland hat die Ökologisch-Demokratische Partei beispielsweise eine Arbeitsgruppe zum Thema Mobilfunk eingerichtet, die ein gesundheits- und umweltverträgliches Design und die Einhaltung der Datenschutzgesetze fordert.

(Aktualisiert im August 2022: Das französische Gericht trifft eine Regelung zugunsten der 5G-Gegner, da die Lizenzen ohne öffentliche Konsultation vergeben wurden. In der Entscheidung hat das Gericht die von PRIARTEM und Agir pour l'environnement beantragte Frequenznutzung wegen fehlender öffentlicher Konsultation für ungültig erklärt).

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