Schutz unserer Umwelt

Antrag 18

Machen Sie die Erhebung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aller Raumfahrtprojekte zu einer Priorität im Rahmen der europäischen Raumfahrtpolitik.


Ausführliche Erklärung

In Anbetracht der großen Gefahren für unsere Umwelt, die von der uneingeschränkten Verbreitung von 5G-Satelliten ausgehen, die hier im Vorschlag Nr. 17 beschrieben werden, kommen wir zu dem Schluss, dass diese Art der Satellitenverbreitung nicht mit einer Nachhaltigkeitsstrategie vereinbar ist, wie sie die Europäische Union verfolgt.

Wir fordern daher, dass die europäische Raumfahrtpolitik in Abstimmung mit den europäischen Partnern und internationalen Gremien Umweltaspekte über alle anderen politischen Prioritäten stellt. Die EU muss ihren Umweltverpflichtungen und ihrer Zusage nachkommen, „die Herausforderungen, die sich aus der Vermehrung von Weltraumakteuren, Weltraumobjekten und Weltraummüll ergeben, im Einklang mit den UN-Übereinkommen über den Weltraum in einer führenden Rolle zu bewältigen“. Der Weltraum muss in allen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften als Teil der Umwelt betrachtet werden.

Alle europäischen Raumfahrtaktivitäten müssen auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden, da die menschlichen Aktivitäten im Weltraum enorme Auswirkungen auf die Umwelt auf der Erde haben.

In der gegenwärtigen Fassung der Europäischen Raumfahrtpolitik werden die Umweltauswirkungen der Weltraumaktivitäten kaum berücksichtigt. Der Weltraum wird nur als eine weitere natürliche Ressource betrachtet, die in einem "Wettlauf" gegen andere geostrategische und wirtschaftliche Interessen ausgebeutet werden soll. Jetzt, da die Kosten für die Herstellung und den Start von Satelliten erheblich gesunken sind und eine massive Digitalisierung im Gange ist, ist der Wettlauf um den Weltraum ein Wettlauf um den Profit und die Kontrolle der Daten, dem "neuen Gold", und viele private Akteure sind ins Spiel gekommen.

Wir sind dagegen, dass der Weltraum als natürliche Ressource betrachtet wird, die bis zum Äußersten ausgebeutet werden soll, so wie es die Menschheit mit anderen Ressourcen getan hat - mit katastrophalen Folgen für die Natur, deren Teil wir sind. Um zu vermeiden, dass im Weltraum die gleichen Fehler gemacht werden und das Leben auf der Erde gefährdet wird, müssen ökologische und ethische Erwägungen bei der Prüfung jedes Projekts Vorrang vor allen anderen politischen Prioritäten haben. Zulässige Projekte im Weltraum müssen von einem unabhängigen interdisziplinären Gremium aus Wissenschaftlern mit Fachkenntnissen in den Bereichen EMF, Gesundheit, Biologie, Atmosphären- und Astrophysik sowie Astronomie genehmigt werden, die die Auswirkungen auf die Umwelt bewerten und sicherstellen, dass die Nutzung des Weltraums für Mensch und Umwelt sicher ist. Es muss das Prinzip der Minimierung von Objekten im Weltraum eingeführt werden, das heißt, die Stationierung von Objekten im Weltraum muss auf wesentliche Zwecke beschränkt werden, die für die Menschheit von Nutzen sind, wie die Überwachung von Naturkatastrophen oder des Klimas.

Rechtliche Argumente für unseren Vorschlag sind:

Europäische Raumfahrtstrategie

UN Outer Space Treaty (in Deutsch: UN- Weltraumvertrag)

UN-Leitlinien für die langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten

— Punkte 13 und 34 der UN-Generalversammlung 55/122 Internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums

— UN-Bericht des Ausschusses für die friedliche Nutzung des Weltraums, Teil II, Punkt 9

Beschluss Nr. 541/2014/EU (über die Unterstützung der Weltraumüberwachung und -verfolgung von Weltraummüll)

— Artikel 3 (3) des TEU (Vertrag der Europäischen Union): "Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt."

— Artikel 21 (f) des TEU (Vertrag der Europäischen Union): "Sie trägt zur Entwicklung internationaler Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der globalen natürlichen Ressourcen bei, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten."

— Artikel 13 des TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union): Diese Bestimmung ist in zweierlei Hinsicht wichtig:

* Sie erkennt Tiere als "fühlende Wesen" an.

* Sie verpflichtet die Union und ihre Mitgliedstaaten, bei der Festlegung (Punkt i) und Durchführung der Politik der Union (Punkt ii) in bestimmten Schlüsselbereichen "den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen".

— Artikel 189 des TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

— Nach Artikel 191 des TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) trägt die Politik der Union zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer Qualität bei und "fördert Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme". Die Politik der Union "beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."

— Artikel 192 und 193 des TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

— Artikel 37 des CFR (in Deutsch: Charta der Grundrechte der EU 2012/C 326/02)

StarlinkTrails wikimedia
New Starlink satellites reflecting sunlight. In the pictured composite of 33 exposures, parallel streaks from Starlink satellites are visible over southern Brazil. Sunflowers dot the foreground, while a bright meteor was caught by chance on the upper right.
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