Schutz unseres Lebens

Antrag 3

Die Empfehlung 1999/519/EG und die Arbeitsstättenrichtlinie 2013/35/EU "müssen auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten beruhen". Wir fordern, dass die Grenzwerte auf der Grundlage der SCHÜTZENDSTEN ALLER verfügbaren wissenschaftlichen und empirischen Richtlinien festgelegt werden, einschließlich

- der Resolution 1815 des Europarats

- der Bioinitiative 2012

- der Baubiologische Bewertungsrichtlinien sowie

- der EUROPAEM EMF-Leitlinie 2016


Ausführliche Erklärung

Es gibt viele Richtlinien über Grenzwerte für die Exposition gegenüber HF-EMF, aber die EU-Kommission hat beschlossen, dass nur "Ratschläge zu diesem Thema von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) erteilt wurden" (in der Präambel unter Punkt 10); wir halten die ICNIRP jedoch für untauglich.

In der Resolution 1815 der Parlamentarischen Versammlung heißt es unter Punkt 8.1.2: "überdenken Sie die wissenschaftliche Grundlage für die gegenwärtigen Normen für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern, die von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung festgelegt wurden und die schwerwiegende Einschränkungen aufweisen, und wenden Sie die ALARA-Grundsätze an, die sowohl die thermischen Auswirkungen als auch die athermischen oder biologischen Auswirkungen elektromagnetischer Emissionen oder Strahlungen abdecken".

Um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten (obwohl keine Strahlung das ideale Ziel ist, sind wir uns darüber im Klaren, dass es nicht erreichbar ist), sollte die EU die niedrigsten Grenzwerte unter den wissenschaftlichen Leitlinien in Betracht ziehen, die von solchen Experten vorgelegt wurden, die von der Telekommunikationsindustrie unabhängig und ohne Interessenkonflikt sind *1:

  • RESOLUTION 1815
    "Festlegung präventiver Grenzwerte für die Langzeitexposition gegenüber Mikrowellen in allen Innenräumen, die gemäß dem Vorsorgeprinzip 0,6 Volt pro Meter nicht überschreiten und mittelfristig auf 0,2 Volt pro Meter gesenkt werden sollen;"
    (Anmerkung: 0,2 V/m = 100 μW/m2)
  • BIOINITIATIVE
    Der BioInitiative-Bericht 2012 wurde von 29 Experten aus zehn Ländern erstellt. "Die große Stärke des BioInitiative-Berichts ist, dass er unabhängig von Regierungen, bestehenden Gremien und Fachverbänden der Industrie erstellt wurde, die an alten Standards festhalten."
    (Anmerkung: Keine beobachtbare Wirkung auf den Menschen 1μW/m2)
  • INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE
    Die baubiologischen Bewertungsrichtlinien beruhen auf dem Vorsorgeprinzip. Sie sind speziell für Schlafbereiche konzipiert, die mit langfristigen Risiken verbunden sind und das sensibelste Zeitfenster für die Regeneration darstellen. Jede Risikominderung ist erstrebenswert. Die Natur ist das Maß aller Dinge.
    (Anmerkung: über 1000 μW/m2 ist extrem; 10-1000 μW/m2 ist hoch)
  • EUROPAEM
    Die EUROPAEM EMF-Leitlinie 2016 wurde von der EUROPAEM EMF - WORKING GROUP ausgearbeitet und vom EUROPAEM-Vorstand am 9. August 2016 genehmigt. Die EUROPAEM EMF-Leitlinie 2016 stellt den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft dar.
    (Anmerkung:
    unter 100μW/m2 für 2G-4G-Exposition am Tag
    unter 10 μW/m2 für Wi-Fi-Exposition während des Tages
    unter 10 μW/m2 für 2G-4G-Exposition während der Nacht
    unter 1μW/m2 für Wi-Fi-Nachtexposition)

Fußnoten

1 Lennart Hardell und Michael Carlberg 2020: Gesundheitsrisiken durch Hochfrequenzstrahlung, einschließlich 5G, sollten von Experten ohne Interessenkonflikte bewertet werden; https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7405337/

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