Antrag 5
Stellen Sie sicher, dass bei der Prüfung von drahtlosen Geräten, Antennen und deren Betrieb alle biologisch aktiven Parameter von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HF EMF) bewertet werden.
Ausführliche Erklärung
Das U.S. Government Accountability Office (GAO) veröffentlichte 2012 den Bericht "Exposure and Testing Requirements for Mobile Phones Should Be Reassessed" (in Deutsch: Expositions- und Testanforderungen für Mobiltelefone sollten neu bewertet werden), in dem es heißt: "... die tatsächliche Exposition hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u. a. davon, wie das Telefon während der Benutzung gehalten wird... Einige Verbraucher verwenden Mobiltelefone gegen den Körper, was die FCC (The Federal Communications Commission’s) derzeit nicht prüft..."
Tatsache ist, dass die Gesundheit der Verbraucher bis heute durch eine grob veraltete und mangelhafte Methodik für die Prüfung drahtloser Geräte gefährdet wird:
- Der SAM-Zertifizierungsprozess ist mangelhaft
- Der SAR-Parameter wurde nicht in einem Abstand von 0 mm zum Ohr oder zu Körperteilen gemessen, da zwischen der Testfigur und dem Gerät ein Abstandshalter eingesetzt wird.
Die Gesundheit und Sicherheit der europäischen Öffentlichkeit wurde vernachlässigt, da die Menschen nicht darüber informiert wurden, wie sie drahtlose Geräte auf die sicherste Art und Weise benutzen können (Mindestabstand zum Ohr/Körper, keine Warnung vor dem Tragen von Telefonen in Taschen oder in unmittelbarer Nähe zum Körper).
Im Beschluss der Parlamentarischen Versammlung 1815 heißt es unter Punkt 8.2.2: "Für alle neuen Gerätetypen sollten vor der Zulassung geeignete Risikobewertungsverfahren durchgeführt werden".
und "um die Kosten zu senken, Energie zu sparen und die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen, die Erforschung neuer Arten von Antennen, Mobiltelefonen und Geräten des Typs DECT zu verstärken und die Forschung zu fördern, um die Telekommunikation auf der Grundlage anderer Technologien zu entwickeln, die ebenso effizient sind, deren Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit jedoch weniger negativ sind" in Punkt 8.1.5.
Neue Sicherheitsvorschriften müssen Folgendes beinhalten:
- Hör-/Sinnesgrenzwerte für alle Funkanlagen anstelle von SAR-Grenzwerten
- Messung im Abstand von 0 mm von Kopf, Rumpf, Körperoberfläche und Gliedmaßen für alle von Geräten ausgestrahlten Funkfrequenzen (einschließlich 60Ghz- und 5G-Bänder) (Hinweis: Die neueste Regelung in Frankreich betrifft die Messung an Gliedmaßen).
- Die Vorschriften und Sanktionen für Hersteller, die sich nicht daran halten
- Deutlich gedruckte Anweisungen auf der Vorderseite der Handbücher, wie die Geräte sicher zu benutzen sind
- Tests für verschiedene Körperproportionen
- Einführung von Zertifikaten wie "sicher für schwangere Frauen", "sicher für Brüste/Hoden/Augen"
- Verbot der Werbung für drahtlose Geräte für Kinder
- Alle Funkgeräte, die in Kopf- oder Körpernähe strahlen, sollten Hör-/Sensibilitätspegel (Mindest- und Höchstwerte), sichere Betriebsverfahren und einen konfigurierbaren automatischen Abschaltmodus für nicht verwendete Funkgeräte anzeigen
- Mobiltelefone, Tablets, Notebooks, Computer mit Wi-Fi, drahtlose Geräte für Notebooks und Computer, drahtlose Router, drahtlose Modems, Basisstationen
- vernetztes Spielzeug für Kinder
- intelligente Wearables (vernetzte Uhren, vernetzte Brillen, drahtlose Kopfhörer und Headsets, vernetzte am Körper getragene Kameras, Virtual-Reality-Headsets, medizinische Sensoren, vernetzte Fitness-Tracker oder -Gürtel, vernetzte Motorradhelme)
- Fahrzeuge, die vernetzt sind oder über Funkgeräte verfügen (Antennen, die HF-EMF ausstrahlen), intelligente Fahrräder,
- Funksteuerungen, die für vernetzte Kinderfahrzeuge, Drohnen, Modellbau, intelligente Fahrräder verwendet werden
- Walkie-Talkies und drahtlose Babyphone
- usw.
- IoT-Geräte (Smart-Home-Geräte, drahtlose Sicherheitsmonitore, Steuerungen usw.) sollten akustische/sensorische Wirkungspegel (min. und max.), sichere Betriebsverfahren und einen konfigurierbaren automatischen Abschaltmodus für nicht verwendete Funkgeräte anzeigen.
Wir fordern die EU-Kommission auf, das BEREC („Body of European Regulators for Electronic Communications“ – auf Deutsch: Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation) anzuweisen, eine Datenbank mit Funkgeräten zu erstellen, die alle in der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU enthaltenen Verfahren bestanden bzw. nicht bestanden haben.
Jedes Mal, wenn ein Gerät ein Software-Upgrade erhält, muss es erneut alle Konformitäts- und Bewertungstests bestehen. Dies ist besonders wichtig, wenn sich die Benutzerfunktionalität eines Geräts ändert, z. B. wenn ein Gerät zu einem "SMART-Gerät" wird, muss es erneut geprüft werden. In Frankreich z. B. führt die nationale Agentur ihre eigene unabhängige Messanalyse durch - ein Gerät wird nicht auf den französischen Markt gebracht, wenn es die Konformitätsprüfung nicht besteht.
Kriterien für die Messung:
Die auf Grenzwerten basierenden Vorsichtsmaßnahmen von EUROPAEM („European Academy for Environmental Medicine“ – in Deutsch: Europäische Akademie für Umweltmedizin) müssen berücksichtigt werden. Verschmutzter Strom - verkabelte Hochfrequenzgeräusche und Transienten - muss sowohl bei niedrigeren als auch bei höheren Frequenzen als den in den geltenden Normen geregelten von den Vorschriften erfasst werden.
Frequenzen, die der Eigenfrequenz von Sauerstoff oder anderen Stoffen entsprechen, müssen verboten werden.
Es muss eine Vorsorgestrategie verfolgt werden: keine Einführung oder Inbetriebnahme ohne unparteiische/abgewogene Bewertung der Umwelt- und Gesundheitsfolgen.
Rechtliche Argumente für unseren Vorschlag sind:
- Artikel 38 des CFR (in Deutsch: Charta der Grundrechte der EU 2012/C 326/02): "Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher."
- Artikel 114 TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union):, §3 (ANPASSUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN), wo es heißt: "Die Kommission ... geht von einem hohen Schutzniveau aus und berücksichtigt dabei insbesondere alle auf wissenschaftliche Erkenntnisse gestützten neuen Entwicklungen. Das Europäische Parlament und der Rat werden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ebenfalls auf die Verwirklichung dieses Ziels hinwirken."
- Artikel 169 TFEU (in Deutsch: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union): "Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus trägt die Union zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechts auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen bei."
- Artikel 35 des CFR (in Deutsch: Charta der Grundrechte der EU 2012/C 326/02): "Jede Person hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztliche Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung aller Politiken und Maßnahmen der Union wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt."
