Nachrichten ec.europa.eu Januar, 2022

Aarhus-Verordnung wird gestärkt

Die Aarhus-Verordnung, die unter anderem den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt, wurde aktualisiert, um es hoffentlich noch einfacher zu machen, "die Fähigkeit der europäischen Zivilgesellschaft und der breiten Öffentlichkeit zu stärken, Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Umwelt zu überprüfen". Vielleicht wird dies den Weg für eine bessere Regulierung des Mobilfunks in der Umwelt ebnen?

Die vereinbarte Änderung wird die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft verbessern, von den EU-Institutionen eine Überprüfung ihrer Rechtsakte zu verlangen, um einen besseren Umweltschutz und wirksamere Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich sowie Einzelpersonen, deren Rechte beeinträchtigt werden, können eine solche Überprüfung beantragen. Darüber hinaus können alle Mitglieder der Öffentlichkeit, die gemeinsam im öffentlichen Interesse handeln, eine Prüfung beantragen, wenn dieser Antrag von mindestens 4000 Europäern aus mindestens fünf Mitgliedstaaten unterstützt wird, wobei mindestens 250 Mitglieder der Öffentlichkeit aus jedem dieser Mitgliedstaaten kommen müssen.

Die geänderte Verordnung wird die Offenheit, die Rechenschaftspflicht und die Kohärenz der Umwelt- und Klimamaßnahmen der Union weiter verbessern und das Ziel der Kommission unterstützen, im Rahmen des Europäischen Grünen Deals einen transformativen Wandel zu erreichen, indem sie die Zivilgesellschaft weiter befähigt, zu diesem Wandel beizutragen.


Quelle:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_3610

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