Nachrichten Unsere Pressemitteilung 15 August 2022

Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden

Die Europeans for Safe Connections (Europäer für sichere Verbindungen) - die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) - Stop 5G - Stay Connected but Protected - begrüßen dieses Gerichtsurteil und bezeichnen es als einen notwendigen Schritt zur Bekämpfung der allgegenwärtigen drahtlosen Strahlenbelastung. Dies ist eine Warnung für Kommunen und private Grundstückseigentümer durch ein deutsches Gericht. Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden.

Das Landgericht Münster bestätigt, dass nicht nur der Betreiber einer Mobilfunkanlage für Schäden haftet, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, sondern auch der Grundstückseigentümer, der das Grundstück für den Betrieb der Anlage zur Verfügung stellt.

Dieser kann daher im Schadensfall von Dritten in gleicher Weise wie der Betreiber der Anlage haftbar gemacht werden. Die wenigsten Gemeinden und Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke für den Betrieb von Mobilfunkanlagen verpachten oder vermieten, dürften sich dieses eigenen Haftungsrisikos bewusst sein.

Da selbst ein offizielles Gremium wie das Science and Technology Options Assessment des Europäischen Parlaments darauf hinweist, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungsfelder mindestens um den Faktor 10 zu hoch sind, haben diese Grundstückseigentümer eine berechtigte Verantwortung.

Hunderte von Wissenschaftlern warnen seit Jahren vor der Nutzung des Mobilfunks, weil ihre Forschungen schädliche Auswirkungen weit unterhalb der offiziellen Grenzwerte feststellen. Bitte lesen Sie über diese Forschungen im Bericht der Bioinitiative und im EMF Scientist Appeal.

Wenn Kommunen dennoch einen Vertrag abschließen, sollten sie sich überlegen, ob und in welchem Umfang der kommunale Haushalt zur Deckung dieses Haftungsrisikos herangezogen werden soll. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Versicherungen Gesundheitsschäden, die durch die Strahlenbelastung des Mobilfunks entstehen, nicht abdecken.

Obwohl die Telekommunikationsbetreiber immer wieder behaupten, dass sie die Grenzwerte einhalten, schliesst dies ihre Haftung und diejenige der Grundeigentümer keineswegs aus. Im Gegenteil: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sich Hersteller oder Telekombetreiber nicht mit dem Hinweis auf die Einhaltung der behördlichen Grenzwerte entlasten können, wenn sie von den schädlichen Nebenwirkungen wussten oder hätten wissen müssen.

Im vorliegenden Fall stellte das Gericht klar, dass die Gemeinde während 30 Jahren vertraglich haftet. Die Gemeinde muss also auch für alle neuen Gefahren und Risiken einstehen, die in Zukunft durch Veränderungen an den Antennenmasten und die Anwendung neuer Funktechnologien entstehen können.

Die Tatsache, dass die Telekommunikationsunternehmen für eine gute Mobilfunkversorgung auch innerhalb der Häuser sorgen müssen, macht die Angelegenheit noch kritischer: Mit den immer höheren Frequenzen sind auch höhere Sendeleistungen der Mobilfunksysteme erforderlich, was letztlich die Gesamtstrahlenbelastung der gesamten Bevölkerung erhöht.

Coordinator for
"Stop 5G – Stay Connected but Protected"
Pernille Schriver
www.signstop5g.eu

michalovce
© 2024 Europeans for Safe Connections.